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Dothias Wiarda: ....
[ Das Jahr 1813
] Fünftes
Buch, Sechster Abschnitt §
13 Es ist nun leicht zu
erachten, daß ein solcher öffentlicher Aufruhr wider den Staat nicht
ungeahndet und ungestraft bleiben würde. Zuerst wurden einige
Theilnehmer an der Insurrection im Friedeburger Amte aufgegriffen und
nach Groningen abgeführt. Die dortige Militaircommission verurtheilte
in ihrem Ausspruche vom 18. August von diesen Angeschuldeten zwei zur
fünfjährigen Zuchthausstrafe und Ausstellung an den Pranger, und vier
zu Gefängnisstrafen von kürzeren Jahren. Einer ward unter die Aufsicht
der hohen Polizei gestellt. Die übrigen wurden frei gesprochen. Indessen wurde ein entwichener Notarius, der als Anstifter des dortigen Aufruhrs angegeben war, in contumaciam zum Tode verurteilt. Außer diesen
wurden noch fünf Geflüchtete zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe
verurtheilt.
Es hätten nun freilich wohl mehrere Theilnehmer zur Untersuchung
gezogen
werden können: indessen scheint es doch, daß man den begangenen Unfug
lieber
habe ersticken, als auf das genaueste rügen wollen. Später wurden viele
Insurgenten
aus dem Esener Amte aufgegriffen und ebenfalls nach Groningen
abgeführt.
Im October sollte das Kriegsgericht über die Inquisiten eröffnet
werden,
zu welchem Ende eine große Menge Zeugen dorthin vorgeladen waren. Die
Verhandlungen
verzogen sich aber bis zur Annäherung der Alliirten. Da hierauf das
Militairgericht
aufgehoben ward, wurden alle angeschuldeten Insurgenten, ohne weitere
Untersuchung,
entlassen. Übrigens hat die Stadt
Esens für den Schadenersatz der zerrissenen Stempelbogen und zur
Entschädigung der dem Receveur zerschlagenen Sachen ohngefähr 4000
Franken bezahlen müssen. Die an anderen Örtern verursachten Schäden
waren bis zu der erfolgten Staatsveränderung noch nicht liquidirt.
daher ist auch kein Ersatz derselben erfolgt.
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