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Faksimile "Ostfriesische geschichte" Auszug aus:         [ §7  §8  §9  §10  §11  §12  §13  §14 ]

Tileman Dothias Wiarda:
Ostfriesische Geschichte
Zehnter Band, Zweite Abtheilung.
Leer 1817

....    [ Das Jahr 1813 ]

Fünftes Buch, Sechster Abschnitt

§ 13

Es ist nun leicht zu erachten, daß ein solcher öffentlicher Aufruhr wider den Staat nicht ungeahndet und ungestraft bleiben würde. Zuerst wurden einige Theilnehmer an der Insurrection im Friedeburger Amte aufgegriffen und nach Groningen abgeführt. Die dortige Militaircommission verurtheilte in ihrem Ausspruche vom 18. August von diesen Angeschuldeten zwei zur fünfjährigen Zuchthausstrafe und Ausstellung an den Pranger, und vier zu Gefängnisstrafen von kürzeren Jahren. Einer ward unter die Aufsicht der hohen Polizei gestellt. Die übrigen wurden frei gesprochen.

Indessen wurde ein entwichener Notarius, der als Anstifter des dortigen Aufruhrs angegeben war, in contumaciam zum Tode verurteilt.   

Außer diesen wurden noch fünf Geflüchtete zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. Es hätten nun freilich wohl mehrere Theilnehmer zur Untersuchung gezogen werden können: indessen scheint es doch, daß man den begangenen Unfug lieber habe ersticken, als auf das genaueste rügen wollen. Später wurden viele Insurgenten aus dem Esener Amte aufgegriffen und ebenfalls nach Groningen abgeführt. Im October sollte das Kriegsgericht über die Inquisiten eröffnet werden, zu welchem Ende eine große Menge Zeugen dorthin vorgeladen waren. Die Verhandlungen verzogen sich aber bis zur Annäherung der Alliirten. Da hierauf das Militairgericht aufgehoben ward, wurden alle angeschuldeten Insurgenten, ohne weitere Untersuchung, entlassen.

Übrigens hat die Stadt Esens für den Schadenersatz der zerrissenen Stempelbogen und zur Entschädigung der dem Receveur zerschlagenen Sachen ohngefähr 4000 Franken bezahlen müssen. Die an anderen Örtern verursachten Schäden waren bis zu der erfolgten Staatsveränderung noch nicht liquidirt. daher ist auch kein Ersatz derselben erfolgt.


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